Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht von Privatpersonen und Unternehmen
Die Prämisse „Vorbeugen ist besser als Streiten“ bildete von Anfang den zentralen Leitgedanken meiner anwaltlichen Tätigkeit. Viele Konflikte beim Erben oder Vererben entstehen oft dann erst, wenn vorher wichtige Entscheidungen ohne rechtlichen Beistand oder Prüfung getroffen wurden. Eine frühzeitige Beratung hilft entscheidend mögliche Probleme anzusprechen und damit Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Meine Kanzlei blickt auf eine lange Tradition zurück. Sie wurde von meinem Vater, Dr. jur. Karl Ecker, im Jahre 1952 gegründet und von mir weitergeführt. Im Mittelpunkt stehen für mich immer die Mandanten mit ihren Bedürfnissen und Wünschen. Es ist für mich selbstverständlich und Pflicht, diese Wünsche mit der vorliegenden rechtlichen Situation in Einklang zu bringen und rechtliche wie auch wirtschaftliche Schritte allgemeinverständlich zu erklären.
Warum Mandanten diese Kanzlei wählen
Über 70 Jahre Kanzleitradition
Juristische Erfahrung und gewachsene Praxis seit der Gründung im Jahr 1952 schaffen eine solide Grundlage für rechtliche Entscheidungen.
Persönlicher Ansprechpartner
Mandanten haben einen direkten Ansprechpartner. Anliegen werden persönlich besprochen und kontinuierlich begleitet.
Lösungsorientierter Ansatz mit wirtschaftlichem Blick
Strategien werden so entwickelt, dass praktikable Ergebnisse entstehen und Konflikte möglichst früh vermieden werden können.
Vorausschauende rechtliche Begleitung bei wichtigen Entscheidungen
Wichtige Entscheidungen im Erbrecht betreffen zumeist Vermögen, Familie oder unternehmerische Verantwortung.
Eine frühzeitige Prüfung der Sachlage und rechtzeitiges Einleiten wesentlicher rechtlicher Schritte kann spätere Probleme und Risiken vermeiden bzw. minimieren. Dies kann Der Fall sein bei Verkauf oder Kauf von Immobilien (bzw. auch deren Übertragung) im Privatbereich und auch bei Unternehmen sowie bei der Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen.
Der Fokus muss auf Lösungen basieren, die rechtlich tragfähig und auch langfristig wirtschaftlich und auch steuerlich sinnvoll sind. Meine Unterstützung richtet sich hier sowohl auf Privatpersonen als auch auf Unternehmen.
Konflikte in diesem Bereich lassen sich jedoch nicht immer vermeiden. Treten sie auf, besteht zunächst die Möglichkeit zusammen mit den Parteien ein klärendes Gespräch oder eine Mediation durchzuführen, um eine tragfähige Lösung zu erreichen.
Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, erfolgt eine Vertretung durch mich selbstverständlich auch vor Gericht.

Unsere Leistungen
Erbrecht
Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Angelegenheiten sowohl in Bezug auf Privatvermögen als auch im Bereich der Unternehmensnachfolge
Letztwillige Verfügungen
Gestaltungsmöglichkeiten von Testamenten, Erbverträgen und Verträgen zur Unternehmensnachfolge
Aktuelles
Beiträge zu aktuellen Entwicklungen und neuen Urteilen im Bereich des Erbrechtes und Erbschaftssteuerrechts
Kontakt
Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung






